Satzung und Beitragsordnung des Mia San Konstanz e.V.

Satzung

§ 1 Name und Sitz des Clubs

Der Fan-Club führt den Namen „Mia San Konstanz“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V. Der Verein hat seinen Sitz in 78467 Konstanz. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.07. bis zum 30.06 des nächsten Jahres. Der Fanclub ist ein Offizieller Fanclub des FC Bayern München und trägt die Fanclub-Nr: 99904410.

§ 2 Zweck des Fanclubs

  • Der Verein dient der Förderung des Sportes und des Sportgedankens:
    Aufgabe der Mitglieder ist es, sich im Sinne des Fair-Play-Gedankens jederzeit sportlich und fair zu verhalten. Durch das Verhalten der Mitglieder wird für das Ansehen und das Erscheinungsbild des FC Bayern München ein positives Image bewirkt. Dies gilt sowohl während der Austragung von Fußballspielen als auch außerhalb der Stadien in der Öffentlichkeit.
    Der Verein bezweckt ferner die Festigung der Kameradschaft und Freundschaft der Fans untereinander, Integration von Minderheiten und Personen mit Handicap im Stadion oder Umfeld von Fußballveranstaltungen, Pflege von Kontakten zu Fanclubs des FC Bayern aber auch von anderen Fußballvereinen im In- und Ausland durch unter anderem Reisen und Veranstaltungen, wie Turniere von Fußballfanclubmannschaften.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Der Verein wird in allen Organen ehrenamtlich geleitet. Alle Mitarbeiter erhalten nur die notwendigen, tatsächlichen Ausgaben ersetzt.

§ 3 Mitgliedschaft erwerben

Über die Aufnahme von Mitgliedern, sowie über die Änderung der Mitgliederkategorie entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrags. Der Antrag auf Aufnahme soll den Namen, das Alter, den Beruf, die Anschrift des Antragstellers und die Bezeichnung der angestrebten Mitgliedschaft enthalten. Aufnahmegesuche Minderjähriger bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Ablehnungsgründe brauchen dem Bewerber nicht bekannt gegeben zu werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Alle Personen, die sich dem Fanclub verbunden fühlen, können Mitglied werden. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Mit der Beitrittserklärung wird die Satzung anerkannt.

Der Fanclub beinhaltet folgende Mitgliederkategorien:

  • Gründungsmitglieder
  • Erwachsene
  • Ermäßigt
  • Senioren
  • Ehrenmitglieder
  • Familienmitgliedschaft

Abs1: Gründungsmitglieder sind alle Mitglieder, die an der Gründungsversammlung am 24.01.2014 die erste Fassung dieser Satzung unterzeichnet haben oder an der Gründung des Vereins mitgewirkt haben.

Abs2: Erwachsene sind alle Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr.

Abs3: Ermäßigt sind Mitglieder bis zum 17. Lebensjahr.

Abs4: Senioren sind Mitglieder ab dem 63. Lebensjahr.

Abs5: Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, oder die herausragende Persönlichkeiten des FC Bayern München e.V. sind.

Abs6: Familienmitgliedschaft ist für Familien mit einem Kind und mehr wirksam. Jedes Mitglied der Familie ist mit einem eigenen Antrag als Kinder-, Schüler und Studenten-, Gründungs-, Ehrenmitglied oder ordentliches Mitglied zu führen. In einer Familienmitgliedschaft sind die beiden Elternteile als ordentliches Mitglied bzw. Gründungs-oder Ehrenmitglied und die Kinder als Kinder-oder Schüler und Studentenmitglieder zu führen. Erreicht ein Kind das 18. Lebensjahr so wird es ein eigenständiges Mitglied. Erreichen alle Kinder der Familie das 18. Lebensjahr so wird jedes Mitglied als eigenständiges Mitglied weitergeführt und die Familienmitgliedschaft erlischt.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht,

  • an allen Versammlungen teilzunehmen,
  • an allen Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen,
  • als volljähriges Mitglied zu wählen und gewählt zu werden.

In jeder Mitgliederversammlung sind alle ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Diese Abonnements verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden (per Einschreiben)
Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Ausschluss kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied den Clubfrieden schädigt. Über eine Beschwerde des Mitglieds entscheidet der Vorstand. 
Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anrecht auf Rückzahlung gezahlter Beträge. Sie haben kein Anrecht auf irgendwelche Vergütungen für geleistete Dienste oder auf das Vermögen des Vereins.

§ 7 Ämter

Zur Leitung des Fanclubs werden folgende ehrenamtliche Ämter für die Dauer von 3 Jahren durch Vereinsmitglieder ab dem 18. Lebensjahr besetzt:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Kassenwart
  • Schriftführer
  • bis zu 3 Beisitzer

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.

Vertretungsberechtigt sind im Sinne des § 26 BGB die 2 gewählten Vorsitzenden.

Sie sind einzelvertretungsberechtigt.

§ 8 Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der im Voraus per Einzugsermächtigung zu entrichten ist. Vordrucke liegen vor. Die Höhe des Beitrages ist in der Gründungs-/Mitgliederversammlung per Mehrheit zu beschließen. Die Mitgliedsbeiträge werden in einer separaten Beitrags/Gebührenordnung festgehalten.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Fanclubs. Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Zu dieser Versammlung wird schriftlich eingeladen. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag aus der Versammlung können geheime Wahlen durchgeführt werden. Bei Stimmengleichheit ist das Votum des 1. Vorsitzenden maßgebend.

Inhalte

  • Entgegennahme der Berichte
  • Kassenbericht vom Kassenwart
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahlen alle 3 Jahre
  • Beschlüsse über vorliegende Anträge

Alle Beschlüsse sind vom Schriftführer in einem Protokoll festzuhalten.

§ 10 Clubtreffen

Um einen guten Kontakt zwischen den Mitgliedern des „Mia San Konstanz e.V.“ aufrecht zu erhalten, wird immer am 1. Freitag der geraden Monate (z.B. 10-Okt./12-Dez. usw.) ein Clubtreffen in einem von dem Vorstand gewähltem Restaurant eingerichtet. Die Mitglieder werden gebeten, hiervon regen Gebrauch zu machen, da dann auch mögliche Aktivitäten der Zukunft vorab besprochen werden können.

§ 11 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Clubs kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den FC Bayern Hilfe e. V., Säbenerstraße 51 - 57 in München, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Bedingungen nach dem Kartenerwerb

Für die Spielbesuche erworbenen Karten dürfen von den Mitgliedern nicht im Internet verkauft werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus dem Fanclub und zum Ausschluss des Fanclubs beim FC Bayern München.
Reihenfolge der Kartenvergabe:

  • Die Kartenvergabe erfolgt nach einer Punkteliste. Das System wurde eingeführt, um eine faire und transparente Ticketvergabe zu gewährleisten, für den Fall das die Kartennachfrage das Angebot übersteigt. Der Fanclub Mia San Konstanz e.V. folgt damit den Beispiel anderen offiziellen gemeinnützigen FC Bayern Fanclubs, die ähnliche Konzepte schon seit Jahren mit Erfolg umsetzen.
    Weitere Informationen hierzu: Zum Punktesystem
  • Wenn jemand kurzfristig absagt, rückt automatisch jemand von der Warteliste nach. Es darf nicht eigenmächtig nach Ersatz gesucht werden.
  • Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist oder bar beim Kassenwart bezahlt wurde. Die Teilnehmerliste wird fortlaufend geführt, hierzu wird das Eingangsdatum der Buchung oder der Barzahlung verwendet.
  • Die Rückerstattung wird auch in der Beitrags/Gebührenordnung mit festgehalten.

§ 13 Haftungsausschluss

Der FC Bayern Fanclub: Mia San Konstanz und deren Verantwortliche übernehmen bei jeglicher Art von Zusammenkünften des Fanclubs keine Haftung für Personen-, Sach oder Vermögensschäden. Dies gilt für Mitglieder und Nichtmitglieder, sowie für Jugendliche unter 18 Jahren. Bei Aktivitäten (Fahrten, Feste, Veranstaltungen usw.…) des Fanclubs muss zudem jeder Jugendliche unter 16 Jahren eine erziehungsberechtigte Person vorweisen können.


Beitrags/Gebühren-Ordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von
der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der im Voraus per Einzugsermächtigung zu entrichten ist. Vordrucke liegen vor. Die Höhen der Beiträge wurden in der Mitgliederversammlung per Mehrheit beschlossen.

  • Gründungsmitglieder: 15,00 € / jährlich
  • Erwachsen (ab 18 Jahre): 20,00 € / jährlich
  • Ermäßigt: 10,00 € / jährlich
  • Senioren: 15,00 € / jährlich
  • Ehrenmitglieder: 0,00 € / jährlich
  • Familienmitgliedschaft: 30,00 € / jährlich

Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

§ 3 Bedingungen nach dem Kartenerwerb

Die Bedingungen nach dem Kartenerwerb wurden in der Gründungs-/Mitgliederversammlung per Mehrheit beschlossen. e.) Rückerstattung bei Absagen bis … vor dem Termin.
≥ 7 Tage: kompletter Betrag wird zurückerstattet 6 Tage: 80% des Betrags wird zurückerstattet 5 Tage: 60% des Betrags wird zurückerstattet 4 Tage: 40% des Betrags wird zurückerstattet 3 Tage: 20% des Betrags wird zurückerstattet 1-2 Tage: keine Rückerstattung mehr.